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I. Allgemeines / Geltungsbereich
- Die Verkaufsbedingungen der Fugenfux Systemtechnik GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 I BGB.
II. Preise / Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise gelten "ab Werk" zuzüglich Verpackung, Versandkosten und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe.
- Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leisten.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
III. Gefahrübergang
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart.
- Soweit es der Besteller wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden
Kosten trägt der Besteller.
IV. Gewährleistung bei Sachmängel
- Der Besteller hat Sachmängel unverzüglich zu rügen und schriftlich unter Angabe und Beschreibung des gerügten
Mangels zu melden.
- Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden, jedoch
nicht auf das Verschulden von Fugenfux zurückzuführen sind: Natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung auf ungeeignetem Baugrund.
- Abbildungen sind unverbindlich.
- Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung verlangen. Farbabweichungen, sowie verschiedene Holzarten
des Produktes sind keine Mängel.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund
- ausgeschlossen. Fugenfux haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haftet Fugenfux nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung
von Fugenfux ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern
und Erfüllungsgehilfen.
- Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
oder ein Personenschaden vorliegt. Sofern Fugenfux eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Schäden
auf den typischerweise entstandenen Schaden beschränkt.
V. Verjährung
- Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren in zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.
- Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt
fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Fugenfux bis zur Erfüllung sämtlicher Fugenfux gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung zustehende Ansprüche.
- Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Fugenfux zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20%
übersteigt, wird Fugenfux auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
VII. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
- Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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